Entlassmanagement
Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V
Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und kontinuierlichen Versorgung für die Zeit nach der stationären Behandlung steht Ihnen als Patient ein individuelles Entlassungsmanagement zur Verfügung.
Dazu benötigen wir von Ihnen als Patient eine Einwilligungserklärung zum Entlassungsmanagement und eine Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung an weiterbehandelnde Personen und Einrichtungen sowie an die Kranken-und Pflegekassen.
Ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Sozialdienst Pflegefachkräften und Therapeuten legt die Notwendigkeit und den Umfang der medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung fest und stimmen sie mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen und Ihrer Krankenkasse ab.
Somit können bereits während Ihres Klinikaufenthaltes die erforderlichen Maßnahmen für Ihre nachstationäre Versorgung eingeleitet werden.