Entlassmanagement

Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V

Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und kontinuierlichen Versorgung für die Zeit nach der stationären Behandlung steht Ihnen als Patient  ein individuelles Entlassungsmanagement zur Verfügung.

Dazu  benötigen wir von Ihnen als Patient eine Einwilligungserklärung zum Entlassungsmanagement und eine  Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung an weiterbehandelnde Personen und Einrichtungen sowie an die Kranken-und Pflegekassen.

Ein interdisziplinäres Team  aus  Ärzten, Sozialdienst Pflegefachkräften und Therapeuten legt die Notwendigkeit und den  Umfang der  medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung fest und stimmen sie  mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen und Ihrer Krankenkasse  ab.

Somit können bereits während Ihres   Klinikaufenthaltes  die erforderlichen Maßnahmen  für Ihre  nachstationäre Versorgung eingeleitet werden.