Aufnahmekriterien

Das Wohnpflegeheim ist eine spezielle alternative Wohnform für pflegebedürftige körperbehinderte Menschen. In unserem Wohnpflegeheim können Erwachsene zwischen 18 und 65 Jahren mit Körperbehinderungen bzw. Erkrankungen, wie z.B.
  • Zustand nach Schädelhirntrauma und Unfallfolgeerscheinungen
  • Muskelerkrankungen
  • Parkinson und Rheumaerkrankungen
  • Zustand nach Schlaganfall
  • Zustand nach schwerem Herzinfarkt
  • multiple Sklerose

aufgenommen werden.

Welche Aufnahmekriterien gibt es und ist Kurzzeitpflege möglich?

Das Mindestalter muss 18 Jahre betragen. Die Aufnahme ist bis 65 Jahre möglich.

Unsere Einrichtung verbindet die vollstationäre Pflege (Pflegegrade nach Pflegeversicherungsgesetz erforderlich) mit der individuellen Förderung und Therapie (ergänzende Eingliederungshilfe nach SGB XII) von pflegebedürftigen körperbehinderten Menschen.

Bei freien Plätzen besteht die Möglichkeit der Unterbringung im Rahmen einer Kurzzeitpflege und/oder Verhinderungspflege. Hierbei gibt es keine Höchstaltersgrenze. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können auch als Probewohnen vor der Entscheidung über einen dauerhaften Einzug genutzt werden.

Sie haben weitere Fragen oder Interesse?

Für weitere Fragen, nehmen Sie gern hier Kontakt mit uns auf.